Ganz  bewusst hat sich die Schule für wenige ausformulierte Regelungen entschieden, um ein Regelwerk an "Ge- und Verboten" zu vermeiden. Einzelne Verhaltensweisen, wie z. B. das Verhalten bei Schnee und vieles mehr, werden im Klassenrat der jeweiligen Klassen mit den Klassleitungen besprochen, diskutiert und aktualisiert.

 

 

 

 

 

Unsere Schulordnung

                                         2014 von SchülerInnen, Eltern und Lehrkräften erstellt, Okt. 2018 aktualisiert

1. Unterricht

Jeder Lehrer und jeder Schüler hat das Recht auf einen ungestörten Unterricht und jeder akzeptiert das Recht des anderen.

 

Bei Nichteinhaltung im Einzelfall gilt als einheitliche Regelung aller Lehrkräfte bei Unterrichtsstörungen in folgender Reihenfolge:

 

-       Die Lehrkraft versucht, den Schüler im Gespräch zur Mitarbeit zu motivieren.

-       Der „Bla-Bla-Orden“ ist ein nonverbales Signal für den Schüler, Klassen- und Gesprächsregeln nun einzuhalten.

-       Die „gelbe Karte“ gilt als Verwarnung und deutliches Stopp-Zeichen für den Schüler

-       Bei Erteilung der „roten Karte“ wird der Schüler an einen extra Tisch gesetzt und mit einer Schreibarbeit versorgt (Unterrichtsinhalt oder bereit gestellte Karte zum Abschreiben als Reflexion, auch für Sport etc.). Bei Wiederholung wird die Unterschrift der Eltern eingeholt.

-       Bei weiteren schweren Regelverletzungen wird dem Schüler im Ausnahmefall eine zeitlich begrenzte Auszeit in einer anderen Klasse angeordnet. Eine Elterninformation erfolgt über ein schulisches Mitteilungsformular.

-       Im Ausnahmefall behält sich die Schule vor, eine Nacharbeit am Nachmittag anzuordnen. Eine Elterninformation erfolgt über ein schulisches Mitteilungsformular.

-       Bei hoher Uneinsichtigkeit oder z. B. bei starker aggressiver Verweigerung wird der Schüler zum Schulleiter geschickt.  Eine Elterninformation erfolgt über ein schulisches Mitteilungsformular.

-       Wird ein gelingender Unterricht für die gesamte Klasse durch das Verhalten eines einzelnen Schülers überaus gefährdet oder gar unmöglich gemacht und/oder besteht eine gravierende Selbst- oder Fremdgefährdung kann von der Schule nach erfolgten Ordnungsmaßnahmen ein temporärer Unterrichtsausschluss beschlossen werden.

Und wenn diese Schritte alle nicht nötig sind, freuen wir uns an einem gelungenen Unterricht und einem wertschätzenden und herzlichen Miteinander J.

 

2. Im Schulhaus

Wir verhalten uns im Schulhaus so, dass wir andere nicht stören.

Innerhalb des Schulhauses ist das unkontrollierte Rennen zur Vermeidung von Unfällen untersagt.

Wir achten auf wertschätzenden Umgang mit dem Eigentum anderer sowie dem Schulgebäude und –gelände.

 

3. Pause

Wir respektieren in der Pause die Spiele anderer und nehmen Rücksicht aufeinander.

Wir beachten die „STOPP“-Regel als sichtbares und hörbares Zeichen.

Alle Lehrer achten auf wettergemäße Kleidung. Während der Pausenzeit halten sich die Kinder außerhalb der Klassenzimmer auf, Ausnahme bilden die „Hauspausen“ bei starkem Regen oder sehr schlechten Wetterbedingungen.

 

4. Schulweg

Wir verhalten uns auf dem Schulweg so, dass jedes Kind ausgeglichen in die Schule kommen und lernen kann.

Eltern werden bei Regelverstößen informiert, sodass bei Selbst- und Fremdgefährdung im Einzelfall und nach sorgfältiger Abwägung ein temporäres Beförderungsverbot durch den Bürgermeister/Gemeinde bzw. das Busunternehmen ausgesprochen werden kann. Eine Bushaltestellen-Aufsicht kann durch Eltern organisiert werden.